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Allgemeine Geschäftsbedingungen von PowerMedia AG

Präambel
- Die PowerMedia AG ist seit Jahren erfolgreich im Bereich von Internet- & Intranet Lösungen/Programmierungen, eigenentwickelte Multimedia-Applikationen, Visualisierungen, Präsentationen, Entwicklung und Realisierung von Corporate Identity (CI), Corporate Design (CD), Entwicklung und Realisierung von PrintMedia tätig.
- Diese Erfahrungswerte und das umfassende Know-how stellen wertvolle Immaterialgüter dar, die PowerMedia AG befähigen, den Kunden im Rahmen des Auftrags kompetent zu beraten.
1. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
- Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von PowerMedia AG, insbesondere gewerbliche Schutzrechte (Design) und das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von PowerMedia AG geschaffenen Produkte und Leistungen (Exposes für Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Text, Bild, Ton, graphische Arbeiten, Fotos, Filme, Etiketten, Packungen, Signete, Namenszüge, Videotext, Radio und TV-Spots, CD-ROM-Programmierungen, Internet-Lösungen/Programmierungen), insbesondere am Source Code von Softwarelösungen.
- Für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit steht die nicht ausschliessliche und entgeltliche Nutzung des geistigen Eigentums von PowerMedia AG dem Kunden zu, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber PowerMedia AG erfüllt. Soweit dieses Dritten zugänglich gemacht wird, hat es - wenn nicht anders vereinbart - das Firmenlogo von PowerMedia AG und einen Copyrightvermerk zu tragen. Nach Auflösung der vertraglichen Zusammenarbeit ist die weitere Nutzung bzw. die Herausgabe des Source Codes nur mit schriftlicher Zustimmung von PowerMedia AG und Leistung einer angemessenen Entschädigung gestattet. Vorbehältlich anderer Vereinbarungen gelten zudem die folgenden Bestimmungen:
- Internet- & Intranet-Lösunqen/Programmierungen Mangels anderer Vereinbarung darf die gelieferte Internet-Lösung/Programmierung nur unter einer einzigen Internet-Adresse bzw. auf der eigenen Website verwendet werden. Die Internet Lösung/Programmierung oder Teile davon dürfen ohne Einverständnis von PowerMedia AG nicht geändert werden. Zulässig ist die Aktualisierung und Änderung von Feldern und Seiten, die speziell dafür vorgesehen sind.
- Eigenentwickelte Multimedia-Applikationen PowerMedia AG gewährt dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Recht, eine unbestimmte Anzahl CD-ROMS pressen zu lassen und in der Schweiz zu vertreiben. Die Programmierung, bzw. die CD-ROM Software selber oder Teile davon, dürfen ohne das Einverständnis von PowerMedia AG nicht geändert werden.
- Visualisierungen Der Kunden ist berechtigt, eine unbestimmte Anzahl Drucke mit den gelieferten Daten anfertigen zu lassen und in der Schweiz zu vertreiben. Einzelne Bilder bzw. Teile davon dürfen ohne das Einverständnis von PowerMedia AG weder geändert noch genutzt werden. Ohne eine ausdrücklich schriftlich erfolgte Vereinbarung bleiben sämtliche Rechte betreffend Planung, Konstruktion und Rendering der Szenen bzw. Objekte bei PowerMedia AG.
- Unabhängig von der Nutzungsregelung zwischen den Parteien gemäss Ziff. 1.2 hiervor, hat PowerMedia AG das Recht, Ideen, Konzepte und Verfahren bei der Erstellung anderer Produkte zu verwenden. Überdies hat PowerMedia AG das Recht, das Arbeitsresultat unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht für die Eigenwerbung zu nutzen.
2. Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, über alle Informationen, insbesondere über Know-how sowie Fabrikätions- und Geschäftsgeheimnisse, in deren Besitz er aufgrund der geschäftlichen Beziehungen mit der PowerMedia AG gekommen ist, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und nach dessen Beendigung absolutes Stillschweigen zu bewahren sowie alle Anstrengungen zu unternehmen, Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern.
3. Herausgabepflicht
Nach Ende der vertraglichen Zusammenarbeit hat der Kunde sämtliche Produkte und Leistungen von PowerMedia AG (inkl. Kopien und Disketten), die keine Endprodukte gemäss der konkreten Vereinbarung darstellen, herauszugeben und Programmierungen von allen Festdatenträgern zu löschen.
4. Prüfung/Abnahme
Ein Produkt oder eine Dienstleistung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert zehn Tagen nach Lieferung bzw. Installation einen Mangel schriftlich beanstandet. Besondere Vereinbarungen einer Testphase, von regelmässig zu prüfenden Arbeitsproben und der Erstellung eines Abnahmeprotokolls bleiben vorbehalten.
5. Erfüllung und Verzug
- PowerMedia AG ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen, haftet jedoch für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion und handelt gegenüber diesen im Namen und auf Rechnung des Kunden.
- Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen des OR. Hingegen begründet die Nichteinhaltung des Liefertermins durch PowerMedia AG kein Rücktrittsrecht des Kunden, wenn sie auf Ereignisse zurückzuführen ist, die nicht im Einflussbereich von PowerMedia AG liegen (z.B. zu späte Lieferung von Texten, Bildern usw.).
- Entsteht durch unvollständige Information, verspätete oder unkorrekte Ablieferung von Materialien oder Dienstleistungen seitens des Kunden ein Mehraufwand oder erhöhen sich die Produktionskosten durch nachträglich vom Kunden verlangte konzeptionelle Änderungen, die nicht wegen technischer Schwierigkeiten vorgenommen werden, werden die dafür aufgewendete Stunden zu einem Ansatz von CHF 150.- pro Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt.
6. Zahlungskonditionen und Eigentumsvorbehalt
- Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Lieferung netto zahlbar. Vorbehalten bleiben andere Vereinbarungen für Softwareentwicklungen und grössere Projekte. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
- Mangels anderer Vereinbarung sind Fracht-, Installations- und Schulungskosten sowie allfällige Spesen im Honorar nicht inbegriffen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben die Produkte im Eigentum von PowerMedia AG; PowerMedia AG ist jederzeit berechtigt, im Eigentumsvorbehaltsregister an den von ihr gelieferten Produkten einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.
7. Garantie/Haftungsbeschränkung
- PowerMedia AG garantiert die Funktionalität ihrer Produkte für den üblichen und vertraglich zugesicherten Gebrauch sowie für vertraglich ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. Fehlerhafte Produkte werden von PowerMedia AG innerhalb der Garantiefrist kostenlos nachgebessert oder ausgewechselt. Die Garantiefrist beträgt 90 Tage ab Lieferung. Sie erlischt, wenn vom Kunden oder Dritten unautorisierte Eingriffe in die gelieferten Produkte vorgenommen oder die Einsatzbedingungen der Produkte verändert werden.
- Eine darüber hinausgehende Haftung von PowerMedia AG wird innerhalb der gesetzlichen Schranken ausdrücklich wegbedungen. Dies gilt insbesondere für den fehlerhaften Einsatz der Produkte und Leistungen von PowerMedia AG in allen Kombinationen mit beliebiger Hard- und Software, Netzwerken und Internetumgebungen und allfällige unmittelbare und mittelbare Schäden (z.B. Datenverluste, Computerabstürze usw.), die sich daraus ergeben.
8. Konventionalstrafe
Verletzt der Kunde den Vertrag und behebt er diese Verletzung nicht unter Beseitigung eventueller nachteiliger Folgen für PowerMedia AG innerhalb von 20 Tagen nach Aufforderung, schuldet er PowerMedia AG eine Konventionalstrafe von CHF 20'000.- pro Widerhandlungsfall, die sofort fällig wird. Die Ansprüche auf Vertragserfüllung, fristlose Auflösung und Schadenersatz von PowerMedia AG bleiben ausdrücklich vorbehalten.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben können, ist
Bern.
AGB/PowerMedia AG/Version 2.1 - 1.1.2003/rs
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